Weinlandevents


Erlebnisfahrten

Allgemeine Reisebedingungen


Weinlandevents haftet bei:

gegenüber Ihnen für eine gewissenhafte Vorbereitung und Organisation der Reise, für eine nach bestem Wissen erfolgte Beschreibung der angebotenen Leistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes und für eine sorgfältige Auswahl und Ueberwachung der Leistungsträger (Beförderungsunternehmen, Hotels, usw.)

Weinlandevents haftet für die von Ihnen bei der Durchführung der Reise erlittenen Schäden, soweit sie die Folge des Ausbleibens einer zugesagten Leistung sind oder es sich um eine Leistungsänderung handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Beschreibung darstellt. Die Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, in ihrer Höhe auf die des Reisepreises begrenzt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

Weinlandevents haftet nicht bei:

Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, usw.).
Ebenso wird die Haftung bei technischen Defekten an Transportmitteln, Bahnunfällen und Schäden welche durch das Verhalten des Reiseteilnehmers verursacht wurden.
Für schuldhaftes Verhalten Dritter (Beförderungsunternehmer, Hotels, Fahrzeugvermittler, usw.) kann keine Haftung übernommen werden. Solche Drittunternehmen haften gegenüber Ihnen direkt. Wir sind Ihnen aber gerne behilflich bei der Wahrung Ihrer Interessen.

Reklamationen

Sämtliche Beanstandungen während der Reise sind unverzüglich an Ort und Stelle unserer Reiseleitung und dem Leistungsträger bekannt zu geben, welche von uns beauftragt sind, welche für die Behebung von Mängel besorgt zu sein. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in unserem Namen Ansprüche zu anerkennen. Ansprüche müssen spätestens innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Reise schriftlich uns gemeldet werden. Ansonsten erlischt jeder Schadenanspruch.

Ausschliessender Gerichtsstand ist Winterthur ZH. Es gilt schweizerisches Recht.




Allgemeine Geschäftsbedingungen Weinlandevents Erlebnisfahrten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für individuell Reisende regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Firma Weinlandevents nachfolgend genannt Weinlandevents, Elgg für die von Weinlandevents im eigenen Namen angebotenen Erlebnisfahrten.
1. Anwendungsbereich
Diese AGB finden auf für individuell Reisende ausgeschriebene Reisen Anwendung. Es ist möglich, dass bei der Ausschreibung der gebuchten Reise weitere Hinweise und Bedingungen stehen, welche Vertragsinhalt sind. Solche Hinweise und Bedingungen gehen diesen AGB vor.
2. Anmeldung und Vertrag
2.1 Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anmeldung so früh wie möglich vorzunehmen. Bei gewissen Angeboten besteht eine Mindestanmeldefrist, welche Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden.

2.2 Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt werden.
2.3 Der Vertrag zwischen Ihnen und Weinlandevents kommt mit der Bezahlung der Leistung zustande bzw. bei Buchungen die ausschliesslich bei Weinlandevents resp. Weinlandgeschenke direkt buchbar sind mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Buchung.
3. Teilnehmende Die buchende Person ist dafür besorgt, dass die Mitreisenden sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, von diesen AGB Kenntnis genommen haben und die Anweisungen von Weinlandevents und den Leistungserbringern befolgen.
4. Leistungen und Preise
4.1 Die Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung unter www.weinlandevents.ch und www.weinlandgeschenke.ch bzw. aus den Prospekten und den Tickets.

4.2 Werden bei einzelnen Reisen bestimmte Personen wie Begleiter o.ä. namentlich genannt, so sind dies allgemeine Informa-tionen, welche nicht Vertragsbestandteil sind. Ein Wechsel solcher Personen gibt keinen Anspruch auf unentgeltliche Annullierung der Reise, deren Verschiebung oder Schadenersatz.
4.3 Die Preise in den Katalogen verstehen sich als Preisangaben ab den genannten Abgangsbahnhöfen und sind unverbindlich.
4.4 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
5. Bezahlung
5.1 Bei der Buchung ist der gesamte Arrangementpreis zu bezahlen. Bei telefonischer Buchung erhalten Sie eine Rechnung, die innerhalb Zahlungsfrist zu begleichen ist. Bei Buchungen über das Internet erfolgt die Bezahlung per Rechnung.
6. Änderungen und Reiseabsagen

Ihrerseits Eine Rückgabe eines erworbenen Tickets ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer separaten Ticketversicherung.
7. Preis-, Programmänderungen,
Reiseabsage durch Weinlandevents
7.1 Änderung vor der Buchung: Weinlandevents behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise, Ausschreibungen in Prospekten, Flyern, in elektronischen Medien usw. jederzeit zu ändern. Diese Änderungen werden Ihnen vor der Buchung mitgeteilt.

7.2 Änderungen nach der Buchung vor Reisebeginn: Weinlandevents behält sich das Recht vor, das Programm oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände notwendig wird. Weinlandevents ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Die Buchungsstelle orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen.
7.3 Änderungen während der Reise: Weinlandevents ist berechtigt, das Reiseprogramm zu ändern, sofern sich dies aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände als notwendig erweist.
7.4 Reiseabsage und Reiseabbruch: Weinlandevents ist berechtigt, die Reise abzusagen oder abzubrechen, wenn Teilnehmen-de durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Bei Reiseabbruch erfolgt keine Rückerstattung der nicht erbrachten Reiseleistungen.
7.5 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Weinlandevents die Reise absagen bzw. abbrechen.
7.6 Bei Reiseabsage vor Reisebeginn erstattet Weinlandevents den bereits bezahlten Preis, unter Ausschluss weiterer For-derungen.
8. Beanstandungen Mängel bei der Erfüllung des Reiseveranstaltungsvertrags oder des Reisevermittlungsvertrags sind beim entsprechenden Dienstleistungsträger innert 30 Tage seit Reiseende schriftlich zu beanstanden. Im Falle einer Beanstandung vor Ort während der Reise bemüht sich der entsprechende Dienstleistungsträger um geeignete Lösungen.
9. Haftung von Weinlandevents
9.1 Weinlandevents verpflichtet sich, die Reise gemäss Programm professionell zu organisieren. Weinlandevents haftet für eigenes grobfahrlässiges Verschulden. Eine Haftung für leichtfahrlässiges Verschulden sowie die Haftung für beigezogene Leis-tungserbringer wird ausgeschlossen.
9
.2 Weinlandevents haftet nicht für die Schlechterfüllung des Arrangements oder für Schäden, wenn sie auf folgende Ursachen zurück zu führen sind:

- Teilnehmende befolgen nicht die Weisungen von Reiseleiter/Bahnpersonal.

- bei Verschulden oder Versäumnissen eines Teilnehmenden vor oder während der Reise.
- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind.
- Ereignisse, welche Weinlandevents nicht voraussehen oder abwenden kann.

9.3 Für Schäden aus den Transportleistungen haften ausschliesslich die Transportunternehmungen gemäss Gesetz.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.